Kurzformel zum EEG 2021

Was gibt es Neues auf einem Blick

Im Januar 2021 wir eine neue EEG-Reform in Kraft treten. Damit Sie sich nicht die gesamte Reform durchlesen müssen, finden Sie hier das wichtigste aus Sicht eines Installateurs auf einen Blick.

  • Volleinspeiseanlagen zwischen 300 und 750 kWp bis 1. April in Betrieb nehmen. Ab dem 1. April wird nur noch die Hälfte des eingespeisten Stroms von 300 – 750 kWp großen Volleinspeisungsanlagen vergütet.
  • Altanlagen dürfen als Eigenverbrauchsanlagen weiterlaufen. PV-Anlagen die nach20 Jahren aus dem EEG fallen, können auf Eigenverbrauch umgerüstet werden und erhalten für den eingespeisten Strom den Marktwert Solar.
  • Keine EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom  bis 30.000 Kilowattstunden. Ab Januar  entfällt die EEG-Umlage auf Photovoltaikanlagen bis 30 kWp und auf selbstverbrauchten Strom bis 30.000 Kilowattstunden.
  • PV-Mieterstrom wird gefördert. Ab dem 01. Januar 2021 gibt es neue Fördersätze für Mieterstrom. Bei Anlagen bis 10 kWp gelten 3,79 Cent/kWh, bei Anlagen bis 40 kWp sind es 3,52 Cent/kWh und bei Anlagen bis 750 kWp 2,37 Cent/kWh.  

Wir sind gespannt, wie sich die neuen Änderungen der Reform dann tatsächlich auf Interessenten auswirken.

Willi Harhammer

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