Meldepflicht für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen sind ab dem 1.1.2009 der Netzagentur zu melden
Am 1. Januar 2009 tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Nach § 16 Abs. 2. Satz 2 sind Betreiber von Solarstromanlagen verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der Anlage zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt der Agentur (Mitteilung Nr. 795/2008, Amtsblatt 24/2008, Seite 4386) auf die Mitteilungspflichten hingewiesen. Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaik-Anlagen) gemeldet werden, die ab am 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z. B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt. Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen.
Abgefragt werden folgende Daten: Straße und Hausnummer oder Flurstück des Standorts der Photovoltaikanlage; Postleitzahl und Ort oder Gemarkung; Bundesland; Name des Netzbetreibers, an dessen Netz die Photovoltaikanlage angeschlossen ist bzw. wird; neu installierte Nennleistung der Module in kWp und Tag der Inbetriebnahme der Module.Ferner ist die postalische Anschrift der Anlagenbetreiberin/des Anlagenbetreibers anzugeben.
Wir von iKratos übernehmen selbstverständlich für unsere errichtteten Anlagen diesen Service kostenfrei ! 

Willi Harhammer

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