Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien

Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das jetzt verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert, was das neue Gesetz für Bauherren bedeutet.

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden Effekten hat das Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für Hausbesitzer: “Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler Energieträger” erläutert dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare Energien in ihre Energieversorgung integrieren möchten, können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten wählen:

Thermische Solaranlagen

Eine Solaranlage liefert in den warmen Monaten genug Energie, um den Trinkwarmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anlagen können auch einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Allerdings benötigen Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem. Gut geeignet sind dazu beispielsweise effiziente Brennwertgeräte, Holzheizungen oder Wärmepumpen. Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Kollektorfläche von 4 Prozent der Nutzfläche ausreichend: Das wäre bei einem typischen 150 m²-Neubau eine Solaranlage mit 6 m² Kollektoren. Vorteil der Solaranlagen: Die Sonne stellt keine Rechnung.

Holzheizung

Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als moderner Brennstoff: Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes Restholz und werden zur Beheizung von Ein- oder Mehrfamilienhäuser eingesetzt. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der fast CO-neutral verbrennt. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte der benötigten Wärme durch die Holzheizung decken. Moderne Holzpelletheizungen funktionieren genauso komfortabel und verlässlich wie konventionelle Heizsysteme. Neben Holzheizungen kann das Gesetz auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.

Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft. Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs muss durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen werden mit Strom angetrieben. Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer die zum Heizen benötigte Temperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Erdwärmepumpen in sehr gut gedämmten Gebäuden sind daher besonders effizient. Eine hohe Energieeffizienz ist sinnvoll, weil sich auch für den benötigten Wärmepumpenstrom die Energiepreise am Markt entwickeln werden. Das gleiche gilt natürlich auch für Holz als Energieträger.

Alternativen Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren Energien nutzen können oder wollen, können Ersatzmaßnahmen durchführen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen. Beispielsweise kann der Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern, dass er um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Bezieht der Bauherr seine Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung, hat er ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.

Energieberatung “Die Gestaltungsmöglichkeiten zum Einsatz Erneuerbarer Energien sind vielfältig. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude maßgeschneiderte Lösung,” rät Stephan Kohler. Und nicht nur bei Neubauten ist der Einsatz Erneuerbarer Energien sinnvoll, gerade im Gebäudebestand schlummern große Einsparpotenziale. Der Bund fördert dazu den Einsatz Erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm mit attraktiven Zuschüssen.

Willi Harhammer

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