Photovoltaik in der Türkei: Parlament beschließt Einspeisevergütung für Solarstrom von rund 0,10 Euro/kWh

Das türkische Parlament hat ein Erneuerbare-Energien-Gestetz verabschiedet, berichtet Ihlas Fuar Hizmetleri A.S., der Organisator der 4. internationalen Solar- und Photovoltaik-Ausstellung SOLAREX, in einer Pressemitteilung. Die Türkei sei nicht nur wegen der hohen Sonneneinstrahlung ein attraktives Land, sondern auch wegen ihrer politischen Stabilität und Wirtschaftskraft für die Photovoltaik-Branche interessant, betont Ihlas Fuar Hizmetleri. Im Rahmen des neuen Gesetzes hat das türkische Parlament die Vergütungssätze für regenerativ erzeugten Strom in Dollar-Cent statt in Euro-Cent festgelegt. Sie gelten zehn Jahre lang für Erneuerbare-Energien-Unternehmen, zwischen 18. Mai 2005 und 31. Dezember 2015. 

Rund 10 Euro-Cent pro Kilowattstunde Solarstrom

Die gesetzliche Einspeisevergütung für Solarstrom in der Türkei beträgt 13,3 Dollar-Cent (rund 10 Euro-Cent) pro Kilowattstunde. Der Vergütungssatz für Strom aus Biomasse ist gleich hoch. Geothermie: 10,5 Dollar-Cent (rund 8 Euro-Cent); Wasserkraft und Windkraft: 7,3 Dollar-Cent (rund 5,5 Euro-Cent).  

Einspeisevergütung auch für Solarthermie- und Hybrid-Kraftwerke

Für Unternehmen, die den Betrieb nach dem 31. Dezember 2015 aufnehmen, wird der Ministerrat die Einspeisevergütung festlegen. Das Gesetz gilt auch für solarthermische Kraftwerke sowie für Hybrid-Kraftwerke, die auch fossile Energieträger verwenden, um Strom zu erzeugen. Taner Yildiz, Minister für Energie und Rohstoffe, kommentierte, dass “das türkische Klima und auch die politische Stabilität für Investitionen in erneuerbare Energien geeignet sind.” Die Zulassung erfolgt durch die Energie-Regulierungsbehörde unter Mitwirkung des Innenministeriums, des Ministeriums für Energie und Rohstoffe und des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes. Natürliche und juristische Personen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, erhalten die Einspeisevergütung für den in das Netz eingespeisten Strom zehn Jahre lang. Stromversorgungs-Unternehmen sind verpflichtet diesen Strom kaufen.  

Zusätzliche Förderung für türkische Bauteile

Wenn mechanische oder elektromechanische Bauteile “Made in Turkey” in der Anlage zum Einsatz kommen, gibt es ab Inbetriebnahme fünf Jahre lang eine zusätzliche Förderung. Diese liegt zwischen 0,4 und 2,4 Dollar-Cent (0,3 und 1,8 Euro-Cent) pro Kilowattstunde. Einspeisezähler für Solarstrom müssen laut Gesetz Standard werden. 

 Maximale Leistung pro Kraftwerk auf 600 MW beschränkt

Mit diesem Gesetz wird die gesamte installierte Leistung eines Solar-Kraftwerks bis 31. Dezember 2013 auf 600 MW beschränkt. Für Anlagen, die später an das Netz gehen, ist der Ministerrat befugt, die maximale Gesamtleistung festzulegen. Für die ersten zehn Jahre gibt es für Anlagen, die bis 31. Dezember 2015 gebaut werden, 85 Prozent Nachlass auf die Gebühren für den Netzanschluss, die Pacht und Nutzungszertifikate. Solarkraftwerke können auch in Nationalparks, Naturparks, Naturdenkmälern sowie Natur-, Wald- und Wildschutzgebieten errichtet werden, wenn die Zustimmung des zuständigen Ministeriums eingeholt wird. Bei Naturschutzgebieten entscheidet die zuständige Behörde. Quelle: Ihlas Fuar Hizmetleri A.S

Willi Harhammer

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