Röttgen will kurzfristige Änderung des EEG; Photovoltaik-Förderung soll schneller sinken, Grünstromprivileg begrenzt werden

Bundesumweltminister Norbert Röttgen: Variable Degression der Einspeisevergütung für Solarstrom sichert kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren EnergienZur Dämpfung der Kostenentwicklung präsentierte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Norbert Röttgen, am 20.01.2011 einen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), Günther Cramer, forderte der Minister Änderungen der Einspeisevergütung für Solarstrom und eine Begrenzung des so genannten Grünstromprivilegs. Demnach soll ein Teil der für den 1. Januar 2012 vorgesehenen Degression der Solarstrom-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen auf oder an Gebäuden auf den 1. Juli 2011 vorgezogen werden und für Freiflächenanlagen auf den 1. September 2011. 

Zusätzlicher Degressionsschritt bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 MW
Der Mechanismus des “atmenden Deckels”, der variablen Degression in Abhängigkeit vom jährlichen Marktvolumen, soll erhalten bleiben. Die beiden vorgezogenen Degressionsschritte sehen zum 1. Juli 2011 eine Senkung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf oder an Gebäuden und zum 1.September 2011 für Freiflächenanlagen von bis zu 15 Prozent vor, die sich nach der jeweiligen Markentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 richtet. Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch. Der Entwurf zur Gesetzesänderung sieht einen weiteren Degressionsschritt von 3 Prozent bei einem Marktvolumen oberhalb von 7,5 Gigawatt vor. Bei einer Zubauprognose von nur 3.500 MW entfällt die vorgezogene Absenkung. 

Degression zum 1.1.2012 bei maximalem Marktausbau bis zu 24 %

Die Degression zum 1. Januar 2012 soll in der Summe mindestens der geltenden Rechtslage entsprechen und kann bei maximalem Marktausbau im Jahr 2011 (Zubau von mehr als 7.500 MW) bis zu 24 Prozent betragen. 

Grünstromprivileg soll gedeckelt werden

Um einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage allein durch die zunehmende Nutzung des so genannten Grünstromprivilegs zu verhindern, will Röttgen die Umlagebefreiung für Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 Cent pro Kilowattstunde begrenzen. Dies entspreche in etwa der Höhe der EEG-Umlage 2010. Das Grünstromprivileg nach § 37 Absatz 1 Satz 2 EEG bestimmt, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen von der EEG-Umlage befreit werden, wenn der von ihnen gelieferte Strom einen Anteil von mindestens 50 Prozent EEG-Strom umfasst. Die Umlagebefreiung gilt jedoch nicht nur für den EEG-Stromanteil, sondern auch für den übrigen Anteil, den “Graustrom”. 

Verstärkte Nutzung des Grünstromprivilegs erwartet

Mit steigender EEG-Umlage wachse die Wirkung der Umlagebefreiung und damit die Attraktivität des Grünstromprivilegs, so das Bundesumweltministerium. Aufgrund der 2011 auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde gestiegenen EEG-Umlage sei mit einer verstärkten Nutzung des Grünstromprivilegs zu rechnen. Dies wiederum habe einen zusätzlich verstärkenden Effekt auf die EEG-Umlage, da diese auf zunehmend weniger Versorger und damit auch auf die Schultern von zunehmend weniger Endverbrauchern verteilt werden muss. Eine Änderung der bestehenden Regelung sei daher dringend erforderlich, eine weitere Reform des Grünstromprivilegs soll im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts geprüft werden. Röttgens Entwurf soll voraussichtlich Mitte Februar im Umweltausschuss des Bundestages behandelt werden. Die Änderung der Photovoltaik-Vergütung könnte bereits im März vom Bundestag beschlossen werden. 20.01.2011 Quelle: BMU

Willi Harhammer

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